JENNY TIESLER

Airbnb & Co.

Wenn Teilen nicht mehr fair ist

Onlineportale wie Airbnb belasten den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt in Köln zusätzlich, das zeigt eine aktuelle Studie. Die Stadt steht vor großen Problemen und muss die steigende Zweckentfremdung von dringend benötigten Wohnungen in den Griff bekommen.

Kölner Dom von Deutz aus mit dem Rhein im Vordergrund

Ein Zimmer direkt am quirligen Rathenauplatz oder lieber noch zentraler am Heumarkt? Viele, die einen Wochenendtrip planen, überzeugt die zentrale Lage und vor allem der günstige Preis. Für die Vermieter ist das Geschäft offenbar auch sehr lukrativ. Rund 60.000 Euro verdiente ein 26-Jähriger in nur 19 Monaten mit der Vermietung seiner Dachgeschosswohnung in Köln-Kalk. Ein Fall der im Mai 2020 vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt wurde. Wie in vielen deutschen Großstädten sind in Köln bezahlbare Wohnungen Mangelware: Es fehlt fast die Hälfte der benötigten Wohnungen. Im Sommer 2019 hat die Stadt deshalb mit der Verschärfung der „Wohnraumschutzsatzung“ der illegalen Vermietung den Kampf angesagt. 

Anstieg der Mieten durch Airbnb

Gut 6.000 Wohnungen stehen in Köln im Zeitraum Juli 2019 bis Juli 2020 für normale Mieter nicht zur Verfügung, schätzt das Amts für Wohnungswesen. Fast die Hälfte der Anbieter sind Profis und vermieten gleich mehrere Wohnungen. Für einzelne Stadtteile ist der Trend gravierend, wie die im Dezember 2020 erschienene Studie des Instituts für Wirtschaftspolitik der Universität Köln zeigt. In Veedeln wie der Neustadt Süd gibt es auf dem Wohnungsmarkt dreimal mehr Airbnb-Wohnungen als normale Wohnungen. Ein Missverhältnis das in einzelnen Stadtteilen zum Anstieg der Mieten führt.

Stadt setzt auf Fahnder und Mithilfe von Bürger

Damit günstige Wohnungen in beliebten Vierteln nicht dauerhaft an Touristen vermietet werden, setzt die Stadt auf die Mithilfe von Bürgern. Über ein digitales Portal können Kölner Verdachtsfälle melden. Es dauert jedoch oft Monate bis es den 15 Fahndern des Wohnungsamtes gelingt, die Fälle aufzudecken. Der Rechercheaufwand ist enorm. Rund 1.800 Fälle werden aktuell von den Mitarbeitern des Amts bearbeitet. Im Jahr 2019 wurden 20 Bußgeldbescheide in Höhe von 387.000 Euro erlassen.

Neues Gesetz geplant

Ein neues Landesgesetz soll ab Mitte 2021 mehr Transparenz und eine gezielte Nachverfolgung ermöglichen. „Geplant ist eine Wohnraum-Identitätsnummer. Wer seine Wohnung vermieten möchte, muss diese Nummer bei den Portalen angeben“, so Harald Rau, Wohnungsdezernent der Stadt. Die Vermietung soll auf zwölf Wochen pro Jahr gedrosselt werden. Damit kommt die Landesregierung auch der Forderung von Mietervereinen und dem Hotel- und Gaststättenverband nach. Die Hotellerie kritisiert den ungleichen Wettbewerb und sieht sich gleich doppelt benachteiligt: „Viele unserer Mitarbeiter finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr in der Nähe ihres Arbeitsplatzes“, so Michael Schlößer vom DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.) Nordrhein. Von der Identitätsnummer verspricht sich die Stadt einem besseren Überblick, wer welchen Wohnraum anbietet. So soll sich leichter überprüfen lassen, ob Wohnraum dauerhaft vermietet wird und Steuern gezahlt werden.

Im Fall des 26-Jährigen mussten die Fahnder der Stadt allerdings einen Rückschlag einstecken: Das Gericht minderte das geforderte Bußgeld von 10.000 Euro auf 3.000 Euro.